Sportjugend NRW

Systematische und verantwortungsvolle Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
Der TVM arbeitet in der Zusammenarbeit mit Kindern und Jungendlichen mit Qualitätsstandards, die auf einer Initiative des Landessportbundes NRW und des Sportministeriums NRW basieren. Auf diese Weise werden die Interessen aller Beteiligten geschützt und kontinuierlich weiter ausgebaut.

Aktionsprogramm gegen
sexualisierte Gewalt im Sport
Sexualisierte Gewalt und sexueller Missbrauch sind überall anzutreffen- leider auch im Sport. Der Landessportbund NRW unterstützt und berät Sportvereine in der Frage der Prävention und des Erkennens sexualisierter Gewalt im Sport und den Handlungsmöglichkeiten.

Qualitätsbündnis zum Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport
Das Qualitätsbündnis hat sich zum Ziel gesetzt, sexualisierter Gewalt im Sport wirksam vorzubeugen. und diese zu bekämpfen. Dazu werden maßgeschneiderte Qualitätsstandards zur Prävention und Intervention gemeinsam entwickelt und innerhalb der Vereinsstruktur installiert. Das Bündnis basiert auf einer Initiative des Landessportbundes NRW und des Sportministeriums NRW.
Orientierungshilfen für Kinder und Jugendliche im Sport
Gestaltungsmöglichkeiten für die rechtliche Stellung der Jugend, Jugendordnung und Satzungselemente
Die Jugendordnung ist das Fundament jeder Jugendorganisation im Sportverein. Sie legt die zentralen Rahmenbedingungen für die Arbeit der jeweiligen Sportjugend fest. Aber auch in der Satzung des Gesamtvereins sind Regelungen zu treffen, die der eigenständigen Arbeit der Jugendorganisation einen Rahmen geben und eine möglichst reibungslose Zusammenarbeit mit dem Gesamtverein gewährleisten. Dabei gilt es, verschiedene Perspektiven in den Blick zu nehmen.
Die „Orientierungshilfe Jugendordnungen“ zeigt diese verschiedenen Perspektiven und neuen Erkenntnisse im Bereich der Gestaltung von Jugendordnung und Satzung auf und erläutert welche Aspekte es für Bünde und Verbände sowie Vereine zu beachten gilt.
Die Orientierungshilfe soll eine Unterstützungsleistung bei der Erarbeitung einer Jugendordnung, für die Mitgliedsorganisationen des Landessportbund NRW, den Vereinen und ihrer Jugendorganisationen, sein. Hierbei gilt es, einen vertrauensvollen Weg der Zusammenarbeit zwischen Gesamtverein und Jugendorganisation zu gehen.
Wir empfehlen allen, sich auf den Weg zu begeben und in den nächsten Jahren ihre Jugendordnung in den Blick zu nehmen.
Gerne beraten und unterstützen wir Sie vor Ort bei der Überprüfung, Anpassung und Überarbeitung Ihrer Jugendordnung.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Gert Uerschels.
