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Coronaschutzverordnung: Update 19.03.2022

Seit dem 19. März 2022 gilt eine neue Coronaschutzverordnung. Tennis draußen ist ohne Einschränkungen möglich. Indoor gilt weiterhin 3G.

In einer Veröffentlichung des Landessportbundes sind die Regeln auch für den Tennissport passend wie folgt zusammengefasst:

  • Sport im Freien:
    hier gibt es keinerlei einschränkende Regelungen mehr
  • Sport drinnen:
    hier gelten wie zuletzt weiter die 3G – Regelungen
  • Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag:
    Sie sind im Sport weiterhin von allen Einschränkungen ausgenommen.
  • Schülerinnen und Schüler (auch älter als 18 Jahre):
    Sie können einen geforderten Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen
  • Trainer:innen und Übungsleiter:innen: hier gelten weiter die 3G-Regelungen

Zuschauer: grundsätzlich 3G

  • Bis 1.000 Personen drinnen:
    • 3G-Vorgaben müssen erfüllt werden.
    • Maskenpflicht! Ausnahme von der Maskenpflicht nur bei Beschränkung auf 2G+ (Unverändert entfällt die bei 2G+ zusätzlich zur Immunisierung notwendige Testung für alle Personen, die eine Booster-Impfung haben)
  • Bis 1.000 Personen draußen:
    • 3G-Vorgaben müssen erfüllt werden.
    • Keine Maskenpflicht

Sonderregeln TVM-Wettspielbetrieb Winter 21/22:

Die Sonderregeln zu Wettspielen im Winter haben sich nicht verändert. Unter folgendem Link finden Sie die Sonderregeln für den TVM Wettspielbetrieb im Winter, die seit dem 05. März gelten: Sonderregelungen Covid-19 Wettspiele Winter 21/22 Stand 04.03.22.pdf

Unter folgendem Link finden Sie die aktualisierte Coronaschutzverordnung des Landes mit farbig markierten Änderungen: 2022-03-18_coronaschvo_ab_19.03.2022_lesefassung_mit_markierungen.pdf