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Neue Coronaschutzverordnung ab 08.03.2021

Die Landesregierung hat heute die Coronaschutzverordnung veröffentlicht, die ab dem kommenden Montag, 08. März 2021 gültig ist.

Die Verordnung im Wortlaut finden Sie unter folgendem Link:

https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/doc...

Für den Tennissport und die Vereine ergeben sich daraus folgende Regelungen:

  • Tennis-Außenplätze können zu folgenden Zwecken geöffnet werden:
    • Einzelspiel für zwei Personen aus unterschiedlichen Hausständen (auch ohne Mindestabstand)
    • Doppelspiel für Personen aus maximal zwei unterschiedlichen Hausständen (auch ohne Mindestabstand)
    • Tennis-Einzeltraining für Kinder und Erwachsene
    • Tennis-Gruppentraining für Kinder bis einschließlich 14 Jahren (die maximale Gruppengröße für Sport-, Spiel- und Bewegungsangebote beträgt 20 Kinder mit maximal 2 Trainern / Aufsichtspersonen)
  • Für die Personen, die sich auf einer Sportanlage aufhalten, gilt grundsätzlich die Einhaltung eines Mindestabstands von 5m außerhalb der sportlichen Betätigung. Bei vereinseigenen Anlagen liegt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Nutzung beim Verein.
  • Gemeinschaftsräume, sowie Umkleiden und Duschen sind weiterhin geschlossen zu halten. Toiletten dürfen mit entsprechender Einhaltung von Hygienevorschriften geöffnet werden.
  • Die Nutzung von Indoor-Sporteinrichtungen (somit auch Tennishallen) ist weiterhin untersagt.

Aufgrund zahlreicher Nachfragen folgende Ergänzung: Auch im Tennis-Gruppentraining von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren gilt, dass kein Mindestabstand eingehalten werden muss. Es ist sowohl ein Trainings-, als auch ein Wettkampfbetrieb möglich.

Der Landessportbund NRW fordert aber angesichts der unverändert hohen Inzidenzwerte nachdrücklich dazu auf,

- die Regeln strikt einzuhalten,

- unverändert vorsichtig zu agieren,

- unnötige Kontakte zu vermeiden und die bekannten Hygieneregeln einzuhalten.

Der Vereinssport ist jetzt gefragt, die sich bietenden Möglichkeiten zu nutzen und gleichzeitig verantwortungsvoll zu handeln. Lassen Sie uns gemeinsam beweisen, dass wir das können und dass Sportvereine ein Ort für sicheres Sporttreiben sind.

Die Verordnung gilt grundsätzlich bis zum 28. März. Sofern die 7-Tages-Inzidenz für die Dauer von zwei Wochen in NRW unter 100 bleibt, können gemäß der Bund-Länder Vereinbarungen vom vergangenen Mittwoch bereits zum 22. März weitere Lockerungen per Verordnung beschlossen werden. Über Änderungen oder weitergehende Informationen informieren wir Sie, sobald uns diese vorliegen.

Wir bitten Sie, mit den entsprechenden Regelungen verantwortungsvoll umzugehen und Ihre Mitglieder und Trainer*innen entsprechend zu informieren. Uns allen ist daran gelegen, die nun wiedergewonnen Möglichkeiten zu erhalten, um darüber hinaus möglichst schnell weitere Schritte hin zur Normalität gehen zu können.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
TENNISVERBAND MITTELRHEIN e.V.

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Sebastian Müller
Geschäftsführer