Entscheidungen zum Wettspielbetrieb im Sommer 2020
In der letzten Woche wurden von Seiten der Politik die Voraussetzungen geschaffen, dass der Vereinssport wieder sukzessive aufgenommen werden kann. Dass ein Spiel- und Trainingsbetrieb unter Auflagen und mit Vorkehrungen möglich ist, freut uns für die rund 70.000 TennisspielerInnen im TVM. Der Tennissport und seine Vereine können somit einen wichtigen Beitrag leisten, um den Menschen ein Maß an „Alltag“, Ablenkung und sozialem Miteinander zurück zu geben.
In den vergangenen Tagen haben wir uns sehr intensiv mit der Frage beschäftigt wie mit dem Wettspielbetrieb in der Sommersaison umzugehen ist. Bereits am 25.4. haben wir Ihnen mitgeteilt, dass wir dabei folgende Prämissen zugrunde legen werden:
- rechtliche Voraussetzungen müssen gegeben sein
- gesundheitlich verantwortbar
- organisatorisch leistbar für Vereine und SpielerInnen.
Bei allen unseren Überlegungen haben wir auch Ihre vielzähligen Rückmeldungen in die Entscheidungsfindung einbezogen.
Entscheidungen zum Wettspielbetrieb:
Nach intensiver Abwägung aller Für und Wider sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass die Sommerrunde stattfinden wird, jedoch als „Übergangssaison mit Sonderregelungen“. Diese Regelungen sehen wie folgt aus:
- Die Durchführung richtet sich während der gesamten Saisondauer jeweils nach den behördlichen Vorgaben.
- Die Saison wird auf der Basis der aktuellen Gruppeneinteilung und Terminierung, beginnend ab dem 08.06.2020, stattfinden.
- Vereine können Jugend- und Erwachsenenmannschaften, die nicht am Spielbetrieb teilnehmen wollen, ohne Sanktionen bis zum 20.05.2020, 23.59 Uhr, zurückziehen.
- Der TVM behält sich vor, bei vermehrten Mannschaftsabmeldungen, Anpassungen an den Gruppeneinteilungen und Spielterminen vorzunehmen. Diese werden bis spätestens am 01.06.2020 über das nu.Liga-Portal final veröffentlicht.
- Die Meister und Aufsteiger der jeweiligen Ligen werden offiziell ausgespielt. Zudem werden die Leistungsklassen- und Ranglistenwertungen der Partien uneingeschränkt vorgenommen.
- Der TVM setzt in allen Ligen und Klassen in der Sommersaison 2020 den Abstieg aus. Auch abgemeldete Mannschaften behalten ihre Ligazugehörigkeit für die Sommersaison 2021.
- Begegnungen können von den Vereinen im beiderseitigen Einvernehmen bis spätestens zum 20.09.2020 verlegt werden. Die Terminverlegung muss jedoch unverzüglich über das nu.Liga-Portal (Ergebiserfassung > Spielverlegung) mitgeteilt werden. Die Ferienzeiten können bei der Verlegung mit einbezogen werden.
- Die Wettspielordnung wird an die vorgenannten Regelungen und zur Einhaltung der behördlichen Vorgaben zeitlich befristet angepasst. Der TVM behält sich vor, die Regelungen bei neuerlichen behördlichen Anordnungen auch innerhalb des Saisonverlaufs anzupassen.
Die Abmeldung von Mannschaften erfolgt ausschließlich per Mail (durch den Vereinsvorstand) an die Adresse pelzer@tvm-tennis.de.
Für zurückgezogene Mannschaften werden lediglich 50% der Mannschaftsmeldegebühr erhoben.
Für Mannschaften, die während der Wettspielphase aufgrund der aktuellen Pandemielage begründet nicht antreten können, wird keine Ordnungsgebühr erhoben.
Entscheidung zu den Doppel-Freizeitrunden:
Die Spiele der Doppel-Freizeitrunden werden in diesem Jahr nicht ausgetragen. Diese Entscheidung erfolgte nach intensiven Beratungen der Referenten Breitensport und des Vorstands.
Wir sind davon überzeugt, gemeinsam im Verbund der drei NRW-Verbände (Niederrhein, Westfalen und Mittelrhein), eine Regelung gefunden zu haben, die Ihren Anliegen und unseren Prämissen Rechnung tragen. Die Lockerungen, die für den 30.05.2020 bekannt gegeben wurden, ermöglichen einen praktikablen und guten Ablauf der Spiele.
Der Mannschaftsspielbetrieb ist in vielen Vereinen ein maßgeblicher Faktor des Vereinslebens und für viele SpielerInnen wesentlicher Bestandteil der Sportausübung. Diesen Vereinen und Mannschaften ermöglichen wir das Spielen, geben aber auch denen die Möglichkeit des Rückzugs, die für sich zu einer anderen Bewertung und Einschätzung kommen.
Ich wünsche Ihnen und uns eine gute Saison, die zwar unter besonderen Vorzeichen und Umständen steht, aber im sportlichen und fairen Wettkampf unseren gemeinwohlorientierten Zwecken gerecht wird.
Utz Uecker
1. Vorsitzender