Fördermöglichkeiten
Wo und für welchen Bereich können Tennisvereine Fördergelder beantragen?
Für Tennisvereine gibt es zahlreiche Fördermöglichkeiten. Eine aktuelle Auswahl ist auf dieser Seite aufgeführt und wird laufend aktualisiert. Darüber hinaus lohnt sich ein Blick auf die Sportförderrichtlinien der einzelnen Kommunen und der jeweiligen Stadt- und Kreissportbünde.
NRW-Plan für gute Infrastruktur
Ende Oktober 2025 hat die NRW-Landesregierung den NRW-Plan für gute Infrastruktur vorgestellt. Darin enthalten sind 600 Millionen Euro ab dem Jahr 2026 für Sportstätten, 200 Millionen Euro davon für den Vereinssport, 400 Millionen Euro für kommunale Sportstätten. Der LSB hat hierzu in einem Schreiben angekündigt, dass in Abstimmung mit der Landesregierung wohl wieder ein entsprechendes Antrags- und Genehmigungsverfahren geben wird, wie wir es aus dem Programm „Moderne Sportstätte 2022“ kennen.
Sobald wir als TVM hier weitere Informationen erhalten, werden wir euch entsprechend darüber informieren.
Sondervermögen des Bundes
Die Kommunen erhalten zudem Mittel aus dem beschlossenen Sondervermögen des Bundes. Die pauschal zugewiesenen Mittel sollen und können ausdrücklich auch für die Sanierung und Verbesserung der Sportstätteninfrastruktur genutzt werden.
Anhebung NRW-Sportpauschale für die Kommunen
Zudem wird auch die Sportpauschale für die Kommunen von Seiten des Landes NRW auf 75 Millionen Euro für das Jahr 2026 angehoben. Diese kann ebenfalls auch für die Sanierung der Sportstätteninfrastruktur in den Kommunen verwendet werden.
Sportmilliarde des Bundes
Als weiterer Baustein zur Sanierung und Modernisierung der Sportstätten dient die „Sportmilliarde“, die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbart wurde und nun ebenfalls mit einem ersten Projektaufruf des Bundesbauministeriums in die Umsetzung kommt und deren Interessenbekundung schon bis zum 15.01.2026 über die Kommunen erfolgen muss. Siehe hierzu weiter unten den Beitrag zum Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten".
Damit auch der Tennissport erneut von diesen Maßnahmen bestmöglich profitiert empfehlen wir euch, dass ihr euch rechtzeitig mit den Vertretern eurer Kommunen (kommunale Verwaltung, die politischen kommunalen Vertreter sowie Stadt- und/ Kreissportbünde) in Verbindung setzt und eure Bedarfe anzeigt.
Sofern wir als Fachverband hier Unterstützung leisten können (z.B. durch Empfehlungsschreiben oder ähnliches), nehmt gerne Kontakt zu uns auf.
Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“
Am 16. Oktober 2025 hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) den Projektaufruf zum neuen Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ veröffentlicht. Der Bund stellt dafür 333 Millionen Euro bereit, um Städte und Gemeinden bei der Sanierung und Modernisierung von Sportanlagen zu unterstützen.
Gefördert werden können kommunale und öffentlich zugängliche Sportstätten – darunter auch Tennisplätze und Vereinsanlagen, sofern sie über die Kommune eingebracht werden.
Anträge können nur von Kommunen gestellt werden, doch Vereine sollten ihre Projekte frühzeitig vorschlagen. Das digitale Förderportal öffnet am 10. November, die Einreichungsfrist endet am 15. Januar 2026.
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Was wird gefördert?
Gefördert werden kommunale und öffentlich zugängliche Sportstätten, die umfassend saniert oder modernisiert werden sollen – darunter auch Sportfreianlagen wie Tennisplätze.
Förderfähig sind:
- Sanierung von Tennisplätzen (z. B. Belag, Entwässerung, Umzäunung, Ballfangsysteme)
- Modernisierung von Umkleiden, Sanitär- und Aufenthaltsbereichen
- Energetische Sanierungen von Vereins- oder Funktionsgebäuden (z. B. Dämmung, Heizung, Beleuchtung)
- Barrierefreiheit und Nachhaltigkeitsmaßnahmen (z. B. Dachbegrünung, Regenwassernutzung, LED-Beleuchtung)
- Ersatzneubauten sind nur in begründeten Ausnahmefällen förderfähig, wenn sie wirtschaftlicher sind als eine Sanierung.
- Energetische Mindeststandards: Bestand nach Sanierung mind. Effizienzgebäude-Stufe 85 (besser 70), Neubau/Erweiterung Effizienzstufe 55, bei Neubau 100 % erneuerbare Wärmeversorgung verpflichtend
Nicht förderfähig:
- Sportstätten für Spitzensport/Profisport oder gewerbliche Anlagen
- rein schulisch genutzte Sportanlagen ohne öffentliche Nutzung
- Maßnahmen, die bereits anderweitig vom Bund gefördert wurden.
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Wer kann die Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind ausschließlich Städte und Gemeinden – sie sind die offiziellen Zuwendungsempfänger des Bundesprogramms.
- Landkreise können nur dann Anträge stellen, wenn sie Eigentümer der Sportanlage sind.
- Sportvereine selbst können keine eigenen Anträge einreichen.
Aber: Wenn eine Sportstätte im Vereinseigentum steht, kann die Kommune das Projekt im eigenen Antrag berücksichtigen und - falls es bewilligt wird - die Fördermittel an den Verein weiterleiten.
Voraussetzung ist, dass
- die Anlage öffentlich zugänglich ist (z. B. durch Nutzung für Schulsport, Kooperationen oder andere öffentliche Angebote), und
- die Kommune die Maßnahme politisch beschließt und fachlich verantwortet (inkl. Haushaltsanteil, Zweckbindung und Kontrolle der Mittelverwendung)
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Wie hoch ist die Förderung?
Der Bundesanteil der Förderung beträgt mindestens 250.000 Euro, der Höchstbetrag liegt bei 8 Millionen Euro.
Der Bund beteiligt sich mit bis zu 45 Prozent an den in der Projektskizze angegebenen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben; der Eigenanteil der Kommunen beträgt mindestens 55 Prozent.
Bei Haushaltsnotlage kann der Bund bis zu 75 Prozent übernehmen, der kommunale Eigenanteil reduziert sich entsprechend auf 25 Prozent.
Eine Kombination mit Landesförderprogrammen ist möglich, nicht jedoch mit weiteren Bundesfördermitteln.
Wichtig für Tennisvereine
Da der Bundesanteil mindestens 250.000 Euro betragen muss, kommen nur größere Projekte in Frage – im Regelfall ab einem Gesamtinvestitionsvolumen von rund 555.000 Euro, bei Haushaltsnotlage ab etwa 333.000 Euro.
Gefördert werden also umfassende Sanierungen oder Modernisierungen, etwa mehrerer Plätze, von Gebäuden oder kompletter Anlagen – keine kleineren Einzelmaßnahmen.
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Wie läuft das Verfahren ab?
Verfahrensschritt und Fristen/ Zeitraum
- Veröffentlichung Projektaufruf (BBSR): 16. Oktober 2025
- Öffnung Förderportal "easy-Online": ab 10. November 2025
- Einreichung Projektskizze durch Kommune: bis 15. Januar 2026
- Nachreichung Rats-/Kreistagsbeschluss: bis 31. Januar 2026
- Auswahl der Projekte (Haushaltsausschuss des Bundestags): Februar 2026
- Antrags-/Koordinierungsgespräch & formeller Antrag: nach Auswahl, innerhalb von 4 Wochen
- Vorhabenbeginn: erst nach Zuwendungsbescheid (Planung LHP 1-5 vorher zulässig)
- Umsetzung / Mittelabruf: gemäß Zuwendungsbescheid (mehrjährige Laufzeit bis Anfang 2030er Jahre)
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Was kann dein Verein jetzt tun?
- Gespräch mit der Kommune suchen:
- Frühzeitig Kontakt aufnehmen und das Programm aktiv ansprechen
- Bedarf benennen:
- Welche Maßnahmen wären für die Tennisanlage sinnvoll? (z. B. Platzsanierung/-erneuerung, Umkleiden, Energie, Barrierefreiheit)
- Projektidee konkretisieren:
- Kurze Projektskizze mit Zielen, geschätzten Kosten und Mehrwert (z. B. Nutzung durch Schulen, Nachhaltigkeit)
- Energieberatung vorbereiten:
- Energieeffizienz-Expert:in (Nichtwohngebäude) anfragen, um Machbarkeit und Zielstandard zu prüfen
- Unterstützung sichern:
- Finanzierungspartner (z. B. Kreis, Schulen, Stiftungen) einbinden, um Eigenanteil zu reduzieren
- Kommunalen Beschlussweg begleiten:
- Kommunen benötigen einen Ratsbeschluss zur Antragstellung – hier kann der Verein vorbereitend zuarbeiten
- Gespräch mit der Kommune suchen:
Fördermöglichkeiten des Landessportbundes NRW und seiner Sportjugend
Der Landessportbund NRW fördert insbesondere seine Mitgliedsorganisationen - die Stadt- und Kreissportbünde und Sportverbände - aber auch die NRW-Vereine, Schulen und andere Anspruchsberechtigte mit finanziellen Zuschüssen, um den organisierten Sport in NRW zu sichern und vereinsfördernde Strukturen zu schaffen, was ohne finanzielle Sicherheit nicht zu bewerkstelligen ist
Aktuell laufende Förderprogramme des LSB NRW:
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Förderung der C-Trainer-Ausbildung über die Übungsleiter:innen-Offensive
Die Qualifizierung von Trainerinnen und Trainern ist eine zentrale Grundlage für gute Vereinsarbeit. Um Vereine dabei zu unterstützen, bietet die Übungsleiter:innen-Offensive des Landes NRW für das Jahr 2026 eine finanzielle Förderung an, über die auch C-Trainer-Ausbildungen bezuschusst werden können.
Ziel der Förderung, die über den Landessportbund NRW organisiert wird, ist es, neue Übungsleiterinnen und Übungsleiter für den Vereinssport zu gewinnen, bestehendes Engagement zu stärken und den Einstieg in eine qualifizierte Trainertätigkeit zu erleichtern. Gefördert werden dabei Kosten, die im Rahmen einer anerkannten Ausbildung entstehen, beispielsweise Lehrgangs- und Qualifizierungsmaßnahmen.
So funktioniert die Förderung:
- Antragsberechtigt sind Sportvereine aus Nordrhein-Westfalen.
- Die Förderung wird vereinsbezogen beantragt und ist an konkrete Qualifizierungsmaßnahmen gekoppelt.
- Nach Bewilligung können die Mittel für die Ausbildung von angehenden Trainerinnen und Trainern eingesetzt werden, unter anderem für die C-Trainer-Ausbildung.
- Voraussetzung ist, dass die ausgebildeten Personen im Anschluss im Verein tätig werden oder bleiben.
Für Tennisvereine im TVM bedeutet das:
Die Clubs haben die Möglichkeit, interessierte Mitglieder bei der Qualifizierung zum C-Trainer gezielt zu unterstützen, ohne sich selbst finanziell zu belasten. Die Übungsleiter:innen-Offensive schafft damit einen zusätzlichen Anreiz, in Ausbildung zu investieren und die Qualität des Trainingsangebots langfristig zu sichern.
Detaillierte Informationen zu Förderhöhe, Voraussetzungen und Antragsverfahren sind auf der Website des Landessportbundes NRW zu finden:
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Förderung der Übungsarbeit
In den vergangenen Jahren stellte die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen dem Landessportbund NRW Haushaltsmittel zur Förderung der Übungsarbeit der Sportvereine zur Verfügung. Der Landessportbund NRW leitete die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter. In der Vergangenheit war die Antragstellung bis Ende Mai möglich.
Gefördert wurden Übungsleiter im Sportverein, die sich vorrangig in Kinder- und Jugendgruppen um die Nachwuchsförderung kümmern.
Insofern dieses Förderprogramm auch in 2026 zur Verfügung stellt, werdet ihr als Verein rechtzeitig informiert.
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Sonderaktion 2025 mit Kibaz und Jolinchen - Familientag für alle
Aktuell sind keine Anträge mehr möglich! Die Mittel sind ausgeschöpft. Insofern und sobald diese Aktion wieder geöffnet ist, werdet ihr rechtzeitig informiert.
Ein Vereinsfest mit Familien und Kindern (besonders im Kita-Alter) wird im Erstantrag mit 400€ bezuschusst. Die offene Veranstaltung wird kostenfrei angeboten. Veranstaltungstage sollten „familienfreundliche Tage“ sein und mindestens 40 Kindern für die Durchführung eines Kibaz-Parcours (10 Stationen) erreichen. Zusätzlich können weitere Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote oder auch Infostände für Familien integriert werden. Die Aktion erfolgt in Zusammenarbeit mit den zuständigen AOK-Regionalstellen.
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Landesprogramm 1000x1000 – Anerkennung für den Sportverein
Die Zuwendungen für das Landesprogramm 1000x1000 - Anerkennung für den Sportverein - sind bereits vollständig ausgeschöpft. Für 2025 können keine Anträge mehr gestellt werden.
Fördermöglichkeiten der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt
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Mikroförderprogramm - Ehrenamt gewinnen. Engagement binden. Zivilgesellschaft stärken.
Eure Ehrenamtlichen brauchen eine Extraportion Anerkennung? Ihr habt eine gute Idee, um mehr Ehrenamtliche für eure Initiative zu gewinnen? Ihr wollt endlich diese Fortbildung machen und eure Vereinsarbeit auf sichere Füße stellen? Dazu braucht ihr nicht viel, aber ganz ohne Geld geht es auch nicht?
Wir wissen: Mit bis zu 1.500 Euro können ehrenamtlich getragene Organisationen in strukturschwachen und in ländlichen Regionen viel für ihre Engagierten tun. Mit dem Mikroförderprogramm möchte die DSEE euch dabei unterstützen, Ehrenamtlichen das Leben leichter zu machen.
Ab Anfang 2026 könnt ihr wieder Anträge stellen.
Fördermöglichkeiten bei Stadt/Gemeinde/Landkreis
Auf der Suche nach Förderungen für euren Verein lohnt sich ein Blick auf die Sportförderrichtlinien der einzelnen Kommunen und der jeweiligen Stadt- und Kreissportbünde.
Exemplarisch findet ihr hier Informationen zu den Förderprogrammen und Sportförderrichtlinien einzelner Städte und Landkreise im TVM-Verbandsgebiet.
Fördermöglichkeiten beim Land NRW
Für ein inklusives Miteinander, für Mobilität im ländlichen Raum, für Sportvereine und noch einiges mehr: Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt bürgerschaftliches Engagement mit verschiedenen Förderprogrammen. Zudem fördert das Sportministerium den Sport in seiner bunten Vielfalt und unterstützt durch Förderprogramme den Bau und den Erhalt von Sportstätten auf vielfältige Weise.
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Förderung von Sportstätten in NRW
Das Sportministerium fördert den Sport in seiner bunten Vielfalt und unterstützt durch Förderprogramme den Bau und den Erhalt von Sportstätten auf vielfältige Weise.
- Sportstättenbauförderung
- Sportpauschale und Schul-/Bildungspauschale sowie Aufwands- und Unterhaltungspauschale
- Sportstättenfinanzierungsprogramm
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Gefördert werden durch das Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen lokale und regionale Aktivitäten und Maßnahmen, die das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen stärken und dadurch einen Beitrag zur Entwicklung eines inklusiven Gemeinwesens leisten. Dies sind insbesondere Maßnahmen und Projekte zur Verbesserung der Barrierefreiheit und zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
Tipp: Ganzjahresplätze eignen sich gut für Rollstuhltennis. Daher kann dieses Thema auch für diese Förderung relevant sein.
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Engagementförderung in NRW
Die Landesregierung hat zusammen mit vielen Akteuren im Land eine Strategie entwickelt, wie bürgerschaftliches Engagement in NRW gestärkt und unterstützt werden kann. Den Engagierten vor Ort, den zivilgesellschaftlichen Organisationen, den Kommunen, den Unternehmen, den Universitäten und den vielen freien Trägern in Nordrhein-Westfalen soll ein ermöglichender Rahmen geboten werden, um bürgerschaftliches Engagement vor Ort auf- und auszubauen sowie Hemmnisse abzubauen.
LEADER Programm der Europäischen Union
LEADER ist eine Fördermaßnahme der Europäischen Union zur Entwicklung des ländlichen Raumes. Das Programm dient der Strukturförderung des ländlichen Raums und wird finanziert aus dem „Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums“ (ELER). Ziel der Förderung ist die Unterstützung einer eigenständigen und nachhaltigen Regionalentwicklung.
Damit werden Projekte aus den verschiedensten Bereichen gefördert, die zur Steigerung der Wirtschaftskraft und der Lebensqualität in ländlichen Gemeinden beitragen.
Informiert euch über das Programm und schaut, ob euer Verein in einer der 45 LEADER-Regionen des Landes NRW liegt.
Förderung sozialer Projekte
Die Institutionen "Aktion Mensch" und "Sternstunden" fördern soziale Projekte. Speziell der Bereich Inklusion kann für Tennisvereine relevant sein. Rollstuhltennis, Blindentennis und Gehörlosentennis sind inklusive Angebote, für die ein Tennisverein Förderanträge stellen könnte.
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Aktion Mensch
Die Aktion Mensch hat für die Zukunft viel vor – Wir wollen weitere Chancen für inklusive Begegnungen schaffen und damit Inklusion erfahr- und erlebbar machen. Mit diesem Förderangebot unterstützt die Aktion Mensch inklusive Projekte in den Lebensbereichen „Bildung und Persönlichkeitsstärkung“ und „Freizeit“, wie zum Beispiel:
Sport und Spiele (Spiele auf Barrierefreiheit testen, inklusive Sportangebote etc.)
Die Aktion Mensch fördert inklusive Projekte für:
- Menschen mit Behinderung
- Kinder, Jugendliche und junge Erwachsende bis 27 Jahren
- Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten
Fördermöglichkeiten bei der Bundesregierung
Auf der Suche nach Fördergeldern empfiehlt es sich einen Blick auf überregionale Angebote der Bundesregierung zu werfen. In der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz findet ihr eine Vielzahl von Förderprogrammen. Es ist empfehlenswert die Suchbegriffe entsprechend ihres Themas und der Region Nordrhein-Westfalen anzupassen.
Mögliche Suchbegriffe:
- Nachhaltige Infrastruktur NRW
- Sportstättenbau NRW
Ansprechpartner in der Vereinsberatung