Offene Briefe an NRW-Landesregierung und an Ministerium Arbeit Gesundheit und Soziales

DTB und Tennisverbände setzen sich erneut für Hallentennis in NRW ein
12.11.2020
Anders als in zwölf anderen Bundesländern wird den Tennisspielerinnen und Tennisspielern in NRW bislang das Spiel in der Halle auch als Einzel verwehrt. Sowohl der DTB Präsident Klaus als auch die Präsidenten, Vorsitzende und Geschäftsführer der drei NRW-Tennisverbände haben sich nun erneut an die Landesregierung gewandt, um eine Angleichung der Regelung an die der anderen Bundesländer zu fordern.
Brief des DTB-Präsidenten Ulrich Klaus an die NRW-Landesregierung
Ulrich Klaus, der Präsident des Deutschen Tennis Bundes, weist dabei auf die Uneinheitlichkeit der Regelungen hin, stellt sich im Namen des DTB an die Seite der drei Landesverbände in Nordrhein-Westfalen und wirbt unter Verweis auf die umfangreichen Hygiene- und Sicherheitskonzepte im Tennissport für die Ermöglichung des Einzelspiels in der Halle. Wörtlich schreibt Klaus:
Sehr geehrter Herr Minister Laumann,
wir befinden uns in
einer höchst herausfordernden Zeit, in der die Bekämpfung einer globalen
Pandemie der Bewahrung unseres sozialen, wirtschaftlichen und
gemeinschaftlichen Zusammenlebens gegenübersteht. Der Deutscher Tennis
Bund (DTB) unterstützt ausdrücklich das Ziel der Eindämmung des
Corona-Virus und begrüßt das dafür beschlossene, einheitliche Vorgehen
der Bundesregierung und ihrer Landesregierungen. Leider wurden jedoch in
Bezug auf die Ausübung des Tennissports keine einheitlichen Regelungen
geschaffen. Wie bereits der Westfälische Tennis-Verband, der
Tennisverband Mittelrhein und der Tennis-Verband Niederrhein in ihrem
gemeinsamen Schreiben zum Ausdruck gebracht haben, kann auch der DTB das
in Nordrhein-Westfalen bestehende Verbot, in der Halle zu spielen,
nicht nachvollziehen. Der DTB steht an der Seite seiner Landesverbände
und bittet eindringlich um eine Neubewertung der Möglichkeiten zur
Ausübung der Sportart Tennis in Nordrhein-Westfalen.
Die
aktuelle Verordnung in Ihrem Bundesland basiert auf dem Beschluss der
Bundesregierung vom 28. Oktober 2020, die ein Verbot des Freizeit- und
Amateursportbetriebs vorsieht, allerdings mit Ausnahme des
Individualsports, allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf
und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen.
Tennis ist
eine Individualsport. Der Sport zeichnet sich durch einen großen
Abstand zwischen den Spielern und Spielerinnen aus und eignet sich in
der aktuellen Situation besonders gut zum Sporttreiben – in der Halle
und im Freien. Tennisvereine haben Hygiene- und Sicherheitskonzepte
entwickelt und sorgfältig umgesetzt, die Vorkehrungen bei Turnieren
wurden durchweg gelobt. Als Individualsport ist die
Personen-Nachverfolgung durch Kontaktlisten lückenlos möglich.
Viele
Ihrer Kolleginnen und Kollegen in den anderen Bundesländern haben nach
eingehender Prüfung den Bundesbeschluss insofern umgesetzt, dass Tennis
als Individualsportart in der Halle zu Zweit oder im Doppel mit Personen
aus maximal zwei Haushalten erlaubt ist. Tennisspielen ist unter diesen
Bedingungen in derzeit zwölf Bundesländern in der Halle ebenso wie im
Freien möglich. Mancherorts wurden Verordnungen überprüft und
nachträglich das Tennisspielen wieder erlaubt. Es ist schwer
nachvollziehbar, warum ein und dieselbe Sportart basierend auf derselben
Grundlage so unterschiedlich behandelt wird.
Vor diesem Hintergrund möchten wir Sie bitten, die aktuelle
Bestimmung in Nordrhein-Westfalen zu überprüfen und an die überwiegend
geltenden Regelungen in der Bundesrepublik anzupassen.
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung und stehen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Ulrich Klaus
Präsident
Schreiben der NRW-Verbände an Minister Laumann
Die Präsidenten, Vorsitzenden und Geschäftsführer der
Tennisverbände Mittelrhein, Niederrhein und Westfalen schließen sich
dieser Forderung erneut an und gehen zusätzlich noch explizit auf die
äußerst weiträumigen Flächen in Tennishallen ein, die es jederzeit
ermöglichen, alle Abstandsregeln vollumfänglich einzuhalten. Ihr
Schreiben an den zuständigen Minister für Arbeit, Gesundheit und
Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen lautet:
Sehr geehrter Herr Minister Laumann,
wir, die Präsidenten,
Vorsitzende und Geschäftsführer der drei Tennisverbände in
Nordrhein-Westfalen, wenden sich mit der Bitte an Sie als zuständigen
Landesminister, bei weiteren Veränderungen der Coronaschutzverordnung
beziehungsweise bei deren Fortführung die besonderen Merkmale der
Individualsportart Tennis deutlicher zu berücksichtigen und damit die
als Ungerechtigkeit empfundenen Ungleichheiten zu beenden, die sich
durch die in NRW im Vergleich zu anderen Bundesländern bisher deutlich
restriktiveren Regelungen ergeben. Damit möchten wir der Forderung, die
heute auch in einem Brief des Präsidenten des Deutschen Tennis Bundes
Ulrich Klaus an Sie herangetragen wurde, noch einmal Nachdruck
verleihen.
Insbesondere die Erlaubnis für das Spiel zu zweit in
der Halle, die es in zwölf anderen Bundesländern derzeit schon gibt,
ist uns dabei im Namen der Tennisspieler, Tennistrainer, Vereine und
Hallenbetreiber in Nordrhein-Westfalen ein wichtiges Anliegen. Wir
unterstützen umfänglich die Bemühungen der Bundes- und Landesregierung,
die Verbreitung des Coronavirus durch Einschränkungen auch im Sport
einzudämmen, sind aber fest davon überzeugt, dass dies im Bereich
unserer Sportart auch gelingen kann, ohne deren Ausübung für den
allergrößten Teil der Amateur- und Hobbyspieler gleich komplett zu
unterbinden und damit zusätzlich auch Tennislehrern und Hallenbetreibern
jedwede Verdienstmöglichkeiten zu verwehren.
Die Tennisverbände
in unserem Land, die Vereine, Trainer und Spieler haben in den
vergangenen Monaten eindrucksvoll bewiesen, dass sie bereit und bestens
dazu in der Lage sind, durch die Umsetzung umfangreicher Hygienekonzepte
zu verhindern, dass der Tennissport und sein Trainings- und
Wettkampfbetrieb in negativer Art und Weise zur Corona-Situation
beiträgt. Weder in NRW noch bundesweit sind Zuwiderhandlungen gegen die
Verordnungen oder gar Covid-19-Ansteckungen im Zusammenhang mit
Tennis-Wettkämpfen bekannt geworden.
Im Moment ist der
Spielbetrieb unter freiem Himmel noch sehr eingeschränkt möglich, schon
in wenigen Tagen wird der Tennissport in Nordrhein-Westfalen aber
komplett zum Erliegen kommen, weil die aktuelle Coronaschutzverordnung
den jahreszeitlich und wetterbedingt längst notwendigen Umzug in die
Tennishallen verbietet. Dieses Verbot ist unangemessen. Auch als
Hallen-Tennis in den Wintermonaten betrieben hat Tennis gegenüber vielen
anderen Sportarten unter Bewertung aller Umstände signifikante
Alleinstellungsmerkmale, die es dazu prädestinieren, in Corona-Zeiten
mit der gebotenen Vorsicht ermöglicht zu werden. Und das mit allen
Vorteilen für und positiven Effekten auf die Gesundheit, die die
Ausübung von Sport gerade angesichts der Pandemie-Situation bringt, ohne
gleichzeitig die Gefahr einer Ansteckung in die Höhe zu treiben.
Ein
Tennisplatz hat üblicherweise eine Fläche von mehr als 600 m², die sich
beim Einzel oder beim Einzeltraining gerade einmal zwei Personen
teilen. Diese kommen so auch in der Halle nie in Gefahr, Mindestabstände
nicht einzuhalten, sondern bewegen sich im Gegenteil in den
allermeisten Spiel- und Trainings-Situationen gleich eine zweistellige
Anzahl von Metern voneinander entfernt. Bei den aktuellen Regelungen in
zwölf anderen Bundesländern, zum Beispiel in Bayern, wurde genau dieser
Umstand in die Bewertung mit einbezogen. Dementsprechend ist dort in
einer rationalen Abwägung von kaum vorhandenen Risiken und großem
gesundheitlichem Nutzen für die Sportler das Tennis-Einzelspiel und das
Einzeltraining in der Halle im November ermöglicht worden. Auch hier
gilt wieder wie in den letzten Monaten überhaupt in Bezug auf Tennis:
Die Rückmeldungen sind positiv, Indizien, dass sich aus dieser Lösung
Probleme in epidemiologischer Hinsicht ergeben haben, gibt es nicht. Wir
appellieren nun an Sie, genau diese in anderen Bundesländern
praktizierte Abwägung zeitnah auch für die mehr als 300.000
Tennisspieler in NRW zu treffen und ihnen die Ausübung ihrer Sportart
unter Beachtung aller Sicherheitsaspekte in den Wintermonaten zu
ermöglichen.
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Utz Uecker (1. Vorsitzender Tennisverband Mittelrhein e. V.)
Dietloff von Arnim (Präsident Tennis-Verband Niederrhein e. V.)
Robert Hampe (Präsident Westfälischer Tennis-Verband e. V.)
Sebastian Müller (Geschäftsführer Tennisverband Mittelrhein e. V.)
Sabine Schmitz (Geschäftsführerin Tennis-Verband Niederrhein e. V.)
Andreas Plath (Geschäftsführer Westfälischer Tennis-Verband e. V.)