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Organisation und Termine

Optimierung der Lichtanlage im Verein: Fragen und Antworten

Wie kann dein Verein die Sanierung der Lichtanlage realistisch umsetzen? Interview mit den Experten der AS LED Lighting.

Als verantwortliche Kraft in deinem Tennisverein, fragst du dich oft, wie die Infrastruktur eurer Tennisanlage modernisiert und somit optimiert werden kann. Eine optimale Ausleuchtung eurer Tennisplätze kann eines dieser Projekte sein. Doch stellt sich die Frage: Ist es für euren Verein finanziell umsetzbar?

Tennishalle des TC GW Pelkum.

Im Gespräch mit Christina Rieback von AS LED Lighting möchten wir vom TVM dieser zentralen Frage auf den Grund gehen und konkrete Lösungsansätze für euren Verein liefern.

Für Mitglieder ist blendfreies Licht auf Tennisplätzen von hoher Bedeutung. Für den Verein spielen Faktoren wie Langlebigkeit, Ballwurfsicherheit und Energiekosten eine entscheidende Rolle. In den meisten Fällen ist dafür eine Lichtsanierung notwendig. Doch Qualität und Verbesserung sind mit Kosten verbunden. Für viele Vereine ist dies der Knackpunkt bei der Entscheidung, ob ihre Lichtanlage saniert werden kann.

TVM: Welche Möglichkeiten hat ein Verein die Finanzierung eines solchen Projekts zu realisieren, ohne den Jahreshaushalt immens zu belasten?

Christina Rieback: Infrastrukturprojekte sind leider keine Kleinigkeit. Projektbeteiligte sollten stets auf Langlebigkeit Wert legen, damit diese Art von Projekt nicht in 5 Jahren wiederholt werden muss. Im Bereich der Beleuchtung gibt es die Technologie her, dass LED-Technik eingesetzt wird, die mindestens für 20 Jahre und weit darüber hinaus hält.

Finanzielle Unterstützung gibt es für Lichtsanierungen in Hallen durch die BEG-Förderung (15%) und zumeist in NRW durch individuelle Stadtförderprogramme mit ganz unterschiedlichen Subventionssätzen von bis zu 40%. Wenn der Verein sehr frühzeitig agiert, das bestehende Licht noch funktioniert und erst in 1,5-2 Jahren getauscht werden müsste, kann auch die BMUV-Förderung für Sanierungen von Hallen und Flutlichtern mit 25-40% beantragt werden.

TVM: Gibt es konkrete Beispiele von Vereinen, bei denen es mit dieser Methode funktioniert hat?

Christina Rieback: Durchaus; in NRW z.B. beim TC Ochtrup 1928 e.V. wurden 32% der Lichtsanierung in der Tennishalle und auf den Squash Courts über die BMUV gefördert, 43% von der Stadt. Auch der TC Blau-Weiß Stadtlohn erhielt 40% über die BMUV-Förderung und 45% über die Stadt; konnte so die 3-Feldhalle nachhaltig sanieren.

Halle des TC Ochtrup.

Tennishalle des TC Ochtrup.

TVM: Besteht für Vereine in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit Zuschüsse oder Förderungen zu erhalten?

Christina Rieback: Absolut. Jedoch sind es nicht immer die gleichen Programme: Hallenlicht- und Flutlichtsanierung wie auch neue Installationen unterstützen kommunale Stadtsportförderprogramme. Die BMUV-Förderung (25-40%) subventioniert nur die Umstellung auf LED-Technologie mit einer Mindestlebensdauer von 50.000 Betriebsstunden L80 – dabei ist es unabhängig, ob man das Hallenlicht oder Flutlicht ertüchtigt.

Geht es um die Sanierung von Tennis- und Sporthallen, kann in Kombination zum Stadtsportförderprogramm über einen sogenannten Energie-Effizienz-Experten, der alle erforderlichen Kriterien prüft, die BEG-Förderung mit 15% beantragt werden.

TVM: Was sind denn die Bedingungen der Förderprogramme?

Christina Rieback: Nachhaltigkeit ist die Motivation der Programme. Während die Stadtförderprogramme stets individuell aufgesetzt sind und ihre eigenen Kriterien haben, so sind die entscheidenden Faktoren auf Bundesebene:

BEG:

  • > 140 lm/W Bemessungslichtstrom bei Lichtbandleuchten
  • > 120 lm/W Bemessungslichtstrom bei allen anderen Beleuchtungssystemen
  • > 50.000 Betriebsstunden auf Basis L80/B50

BMUV:

  • Lichtplanung nach DIN 12193
  • >100 lm/W Bemessungslichtstrom
  • Lebensdauer: > 50.000 Betriebsstunden auf Basis L80/B50
  • CO2 Ersparnis: > 50%
  • Farbwiedergabe: > 80 Ra (CRI)
  • Flutlichter (außen) mit Lichtfarbe 4000K
1-Mast-Lösung bei Flutlicht von AS LED Lighting.

1-Mast-Lösung bei Flutlicht von AS LED Lighting.

TVM: Ganz vereinfacht gefragt – was haben die Vereine eigentlich davon, wenn sie ihre Ausleuchtung sanieren? Werden langfristig Kosten gespart?

Christina Rieback: Das ist richtig: Im Schnitt werden mindestens 50% pro Lichtsanierung an Strom eingespart, was sich preislich deutlich bemerkbar macht. Im Hallenbereich sind gar bis zu 70% Einsparung möglich, wenn eine Lichtsteuerung implementiert wird. Damit reduziert der Verein natürlich CO2. Liegt der Sanierung eine normgerechte Lichtplanung zu Grunde, so erleben Spieler und Betreiber den Aha-Effekt auf dem Platz: Denn eine gleichmäßige Ausleuchtung, die Wahl der richtigen Lichtfarbe und stimmige Positionierung der Leuchten erzeugt ein ganz anderes Lichtbild und vermeidet Schattenbildung.

Ganz entscheidend für alle ist jedoch der Sicherheitsaspekt: Der Wechsel auf LED-Beleuchtung sollte immer mit geprüft ballwurfsicheren Leuchten erfolgen.

Last but not least steigt zumeist auch der Komfort: Durch die Anbindung der Beleuchtungstechnik an Buchungssysteme ist zum einen gewährleistet, dass das Licht nicht vergessen wird, versehentlich auszuschalten. Zum anderen kann auch nur am Platz gespielt werden, wenn die Bezahlung über das Buchungssystem erfolgt ist.

TVM: Welche Mindestanforderungen und Qualitätsmerkmale sollte ein Verein bei Lichtprojekten beachten?

Christina Rieback: Tennis ist ein schneller Sport. Damit die Freude beim Spiel hoch ist, das Auge optimal durch die Lichtverhältnisse entlastet ist, sollte ein Verein immer auf Blendfreiheit achten. In Hallen raten wir dringend von Industrielichtbändern und Industriestrahlern ab. Machen Sie sich stets auf Referenzanlagen ein eigenes Bild.

Eine gleichmäßige Ausleuchtung wird in einer normgerechten Lichtplanung berechnet. Ein Indikator ist der Wert uo. Dieser sollte bei Spielklasse I (innen 750 lux; außen 500 lux) und II (innen 500 lux; außen 300 lux) stets >0,7 sein; bei Spielklasse III (innen 300 lux; außen 200 lux) > 0,5.

Fordern Sie zudem Prüfberichte über die Ballwurfsicherheit der Beleuchtung ein, so dass keine Personen zu Schaden kommen können.

Mit Blick auf eine nachhaltige Investition achten Sie bitte auf dreierlei:

  1. Eine hohe Mindestlebensdauer; marktüblich sind 50.000 h L80. Je niedriger der anschließend angegebene B-Wert, desto länger können Sie das Licht nutzen. Unsere Tennisleuchten sind unisono 80.000 h L80/B10.
  2. Die LED-Technik gibt es her, dass Sie keinen Wartungsaufwand einkalkulieren müssen.
  3. Mit Blick auf nachfolgende Generationen: Achten Sie auf die Austauschbarkeit der Netzteile. Sollte das Licht nach etlichen Jahren der Beleuchtung auf ein niedriges Level degradiert sein, können Sie die Netzteile gegen Neue easy tauschen und müssen nicht die komplette Beleuchtung erneuern.

TVM: Inwiefern können Sie von der AS LED Lighting in Kooperation mit dem TVM die Vereine bei der Realisierung eines solchen Projektes unterstützen?

Christina Rieback: Das geht zunächst telefonisch und auf Wunsch auch vor Ort. Zunächst benötigen unsere Techniker Rahmenfaktoren zu Ihren Wünschen an die Beleuchtung. Im Gespräch klären wir, ob es sich um eine Sanierung oder Neubau handelt. Wie das Spielniveau ist und welche Beleuchtungsstärke sich empfiehlt. Ob es Naturschutzaspekte oder Besonderheiten im Umfeld gibt, die wir in der Planung berücksichtigen müssen. Welchen Wunsch an die Beleuchtung im Allgemeinen und womöglich eine Steuerung und Programmierung Sie im Speziellen haben. Bildmaterial ist hierbei stets hilfreich; auch um zu beurteilen, ob ggf. vorhandene Infrastruktur (Masten; Montagepunkte) wiederverwendet werden können. Natürlich besprechen wir auch die bereits erwähnten Fördermöglichkeiten.

Vielen Dank für das Gespräch!

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