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Steuervorteile für Vereine ab 2021

Kurz vor Jahresende haben Bundestag und Bundesrat Gesetze verabschiedet, die Vereinen und gemeinnützigen Organisationen zu Gute kommen. Zum 1.1.2021 wurden die Steuer-Freibeträge für Übungsleiter (n. §3 Nr. 26 EStG) und die so genannte Ehrenamtspauschale angehoben. Bei den Übungsleitern gilt nun ein Freibetrag von 3.000 EUR pro Jahr (vorher 2.400 EUR), die Ehrenamtspauschale kann nun bis zu einer Höhe von 840 EUR (vorher 720 EUR) steuerfrei gezahlt werden.

Die Freigrenzen für körper- und gewerbesteuerpflichtigen Einnahmen im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb von gemeinnützigen Organisationen wurde ab dem Jahr 2021 von 35.000 EUR auf 45.000 EUR erhöht. Zu Einnahmen des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs gehören in Tennisvereinen oftmals Umsätze durch Getränke und Verzehr oder den Verkauf einer Vereinskollektion.

Weitere Informationen zu den genannten Änderungen und weiteren Änderungen (z.B. Vereinfachungen bei Spendennachweisen) finden Sie unter folgendem Link:

https://www.verein-aktuell.de/web/guest/externalcontent?_leongshared_template=HAUFEDETAIL&_leongshared_externalcontentid=15_PORTLET_49693087