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Organisation und Termine

Update zu Entscheidungen und Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus

Im Folgenden fassen wir die Entscheidungen und Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus mit Stand 16.03.2020 für den Tennissport im Tennisverband Mittelrhein zusammen:

TVM-Aktivitäten:

  • Der Wettspielbetrieb der Wintersaison 2019 / 2020 wurde mit sofortiger Wirkung am 13.03.2020 eingestellt. Über die Wertungen von Auf- und Abstiegen wird in den kommenden Tagen entschieden.
  • Alle Aus- und Fortbildungen des Verbands sind bis einschließlich 19.04.2020 abgesagt.
  • Der ordentliche Verbandstag am 21.03.2020 wurde abgesagt und auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.
  • Sämtliche sportlichen Veranstaltungen des Verbands und der Bezirke werden bis zum 19.04.2020 abgesagt.
  • Gemäß dem Erlass der NRW Landesregierung vom 15.03. wird das Leistungszentrum bis auf Weiteres geschlossen. Das Verbands- und Bezirkstraining findet vorerst bis 19.04.2020 nicht statt.

Auswirkungen für Vereine und Turnierveranstalter:

  • Gemäß dem Erlass der NRW-Regierung vom 15.03.2020 sind Sportvereine und sonstige Sporteinrichtungen angehalten, Einrichtungen, Begegnungsstätten, Angebote und Zusammenkünfte ab dem 17.03.2020 zu schließen bzw. einzustellen. Somit empfehlen wir in Abstimmung mit den beiden benachbarten NRW-Verbänden (TVN und WTV) den Vereinen sowohl Hallenplätze als auch Außenplätze und sonstige Einrichtungen entsprechend zu schließen. Der Erlass gilt vorerst bis zum 19.04.2020.
  • Turnierveranstaltungen fallen unter den zuvor genannten Erlass und können bis 19.04. nicht ausgetragen werden.

Auswirkungen für Spieler im TVM:

  • Neben den zuvor genannten Einschränkungen des Spiel- und Trainingsbetriebs hat der Deutsche Tennis Bund am 13.03.2020 beschlossen, dass jegliche LK- und ranglistenrelevante Turniere und Mannschaftspunktspiele zwischen dem 16.03. und 26.04.2020 nicht erfasst und gewertet werden.

PDF zum Download: Update Coronavirus Maßnahmen

Hier finden Sie den Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales.

Sollten sich Aktualisierungen oder Änderungen ergeben, setzen wir Sie umgehend in Kenntnis.

Köln, den 16.03.2020