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Aktuelle Corona-Entwicklung: Auswirkungen auf den Tennissport

Am gestrigen Tage wurden bei den Bund-Länder-Vereinbarungen weitreichende Maßnahmen für den Monat November zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie beschlossen. Dies wird Auswirkungen auf den Tennissport haben. Um in allen Detailfragen Antworten zum Spiel-, Trainings- und Wettspielbetrieb geben zu können, bedarf es der Kenntnis über die Inhalte der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW, die derzeit noch nicht zur Verfügung steht.

Der TVM steht mit seinen Gremien, der Landesregierung NRW, dem Landessportbund NRW und der Interessengemeinschaft Tennis Nordrhein-Westfalen (IG Tennis NRW) in einem anhaltenden Dialog, um elementare Fragen in Bezug auf Turniere, das Training und den Mannschaftsspielbetrieb zu klären. Die Ergebnisse dieser Gespräche werden wir sobald wie möglich über die bekannten Kanäle kommunizieren.

Mannschafts-Wettspielbetrieb am 31.10. und 01.11.2020 findet mit bewährten Regelungen zum Infektionsschutz statt

Die Mannschafts-Wettspiele am kommenden Wochenende (31.10. und 01.11.2020) werden mit den bewährten und kommunizierten Regelungen zum Infektionsschutz wie angesetzt stattfinden. Zum bestmöglichen Schutz aller Teilnehmer/innen bitten wir Sie hier weiterhin um eindringliche Einhaltung der Regelungen (insbesondere die Einhaltung der erweiterten Maßnahmen wie die Maskenpflicht aller Anwesenden, die nicht aktiv spielen). Auf ein geselliges Beisammensein im Anschluss an die Spiele, bitten wir in jedem Fall zu verzichten.

Wir sind bestrebt, die Wettspiele im Winter weiterhin durchzuführen und werden auch für die Spiele, die im November nicht stattfinden können, Neuansetzungen unter Einbeziehung von Wochenenden in den Ferien (z.B. 2.1./3.1.), an Karneval sowie im April planen. Hierzu werden wir Ihnen und in Abstimmung mit den Hallenbetreibern in den kommenden Tagen unsere weiteren Überlegungen mitteilen.

Absage der TVM-Hallenmeisterschaften vom 31.10. bis 08.11.2020

Die ab dem kommenden Wochenende angesetzten TVM Hallenmeisterschaften werden abgesagt. Über einen etwaigen Nachholtermin wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.

Der TVM wird die Vorgaben und Regelungen seitens der Politik mittragen und umsetzen. Gleichwohl setzt sich der TVM gemeinsam mit den NRW Verbänden in intensiven Gesprächen mit den zuständigen Institutionen für seine Mitgliedsvereine, die Spieler und Trainer ein.

Sobald wir weitere Aussagen und Regelungen treffen können, teilen wir Ihnen dies schnellstmöglich mit.

Utz Uecker
1. Vorsitzender