Zum Hauptinhalt springen

Unser Partnershop:

Tennis-point.de
Organisation und Termine

"MOVE4Peace": Aktionstage in Vereinen

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat seine "MOVE Kampagne" in Zusammenarbeit mit der Deutschen Sportjugend (dsj) um das Projekt "MOVE4Peace" erweitert und damit auch die Fördermittel der Kampagne aufgestockt.

Das nun neugestaltete, zusätzliche Projekt „MOVE4Peace” ist zielgruppenspezifisch auf geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine ausgerichtet, sportartübergreifend gedacht und flächendeckend konzipiert.

Die Aufstockung der Kampagne durch das Projekt „MOVE4Peace“ erlaubt es Sportvereinen, weitere Aktionstage durchzuführen, in deren Mittelpunkt Begegnung durch Bewegung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine mit anderen Kindern und Jugendlichen stehen. Die dezentralen, von Sportvereinen gestalteten Aktionstage erhalten eine finanzielle Förderung sowie Bewegungsmaterialien, die auf diese Zielgruppe zugeschnitten sind.

Ein solcher Aktionstag ist beispielsweise förderfähig, wenn

  • die Einladung für einen Aktionstag auf Deutsch und Ukrainisch erfolgt. Dazu werden den Sportvereinen zweisprachige Vorlagen für Kommunikationsmaterialien – digital und als Printvariante – zur Verfügung gestellt;
  • Kinder und Jugendliche aus Schwerpunktschulen und Erstaufnahmeeinrichtungen proaktiv eingeladen werden, sofern die Unterbringung und Beschulung regional nicht dezentral erfolgt;
  • Informationen über Hilfsorganisationen oder Behörden zur Weiterleitung an die Zielgruppe erfolgen oder eine entsprechende Kooperation vorliegt.

„MOVE4Peace”Aktionstage können ab August 2022 über die Webseite www.move-sport.de beantragt werden. Die Projektlaufzeit endet mit dem ursprünglich vorgesehenen Kampagnenende am 31.12.2022.

Und so sieht die beispielhafte Förderung eines Aktionstages aus:

"MOVE4Peace"-Aktionstag: Förderung 1000€

  • Der Verein plant die Veranstaltung für mindestens 20 Kinder und Jugendliche.
  • Der Verein plant eine Veranstaltung von mindestens 2 Unterrichtseinheiten (1 UE = 45min).
  • Der Verein bezieht aktiv geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine ein.

Förderfond “Ankommen im Sport” von dsj und Deutsches Kinderhilfswerk

Darüber hinaus agiert die dsj als Kooperationspartnerin des neu aufgelegten Förderfonds für geflüchtete Kinder des Deutschen Kinderhilfswerks. Durch den Fonds „Ankommen im Sport“ werden engagierte Projekte dabei unterstützt, geflüchteten Kindern und Jugendlichen über den Sport ein gutes Einleben in Deutschland zu erleichtern. Der Förderfonds ist zunächst mit 100.000 Euro ausgestattet. Gefördert werden Sportvereine und andere Projektträger wie Kommunen oder Schulen, mit dem Ziel, geflüchteten Kindern über den gemeinsamen Sport einen niedrigschwelligen Zugang zur Gesellschaft zu ermöglichen. So können Vereine beispielsweise eine Förderung beantragen,

  • um ihr Team und ihre Freizeitangebote für geflüchtete Kinder zu erweitern,
  • ihnen eine kostenfreie Vereinsmitgliedschaft zur Verfügung zu stellen,
  • um bei der individuelle Ausstattungen wie Trainingsanzug oder Sportschuhen zu unterstützen.

Weitere Informationen zur Antragstellung und Förderrichtlinien sind auf der Website des Deutschen Kinderhilfswerks zu finden.


Foto: DSJ